Steuerrecht


Unternehmensbesteuerung. Die Kanzlei berät ihre Mandanten hinsichtlich der Besteuerung von Unternehmensgruppen, der Besteuerung von Personengesellschaften, der Besteuerung von Transaktionen (Übernahmen, Unternehmenskäufe, Anteilskäufe, Fusionen), der Prüfung und der Streitverfahren.

Besteuerung von Privatpersonen. Die Kanzlei befasst sich mit Aspekten der Einkommenssteuer, der Vermögenssteuer, der Übertragungen, Schenkungen und Erbschaften, der steuerrechtlichen Optimierung des Vermögens und des Einkommens, der Unterstützung bei Steuerprüfungen und –Streitverfahren.

Streitverfahren im Steuerrecht. Die Kanzlei begleitet ihre Mandanten vor den verschiedenen Instanzen, die an Streitfällen zwischen Steuerzahlern und Finanzamt beteiligt sind: Departementaler Ausschuss für direkte Steuern und Umsatzsteuern, Schlichtungsausschuss, Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht. Sie erstellt Einspruchsschriften und berät ihre Mandanten bei Verfolgungen durch die Steuerbehörden (Garantien für Zahlungsaufschübe, Teilzahlungspläne für geschuldete Steuern, Anfechtung der Verfolgungsmaßnahmen).





  • Steuerrechtliche Verwaltung und Optimierung des Unternehmens

  • Besteuerung bei Umstrukturierungen

  • Steuerprüfung und -Strafverfahren

  • Mehrwertsteuer

  • Internationales Steuerrecht